Anamnese
Die Anamnese (griechisch: „Erinnerung“) ist das In-Worte-Bringen von Vergangenem. In der Therapeutik ist Anamnese die Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, der Krankheitsentwicklung und der aktuellen Befindlichkeit eines Patienten. Zur Vorgeschichte gehören unter anderem auch die Familienanamnese und eine Beschreibung der gegenwärtigen Lebenssituation des Patienten.
Neben der Eigenanamnese, welche die Erinnerung des Patienten beschreibt, gibt es auch eine Fremdanamnese, bei welcher Angehörige befragt werden, z.B. bei Erinnerungsverlust, Bewusstlosigkeit oder wenn die Darstellung des Patienten fraglich verfälscht ist (insbesondere bei psychischen Leiden). Hierbei ist jedoch die Schweigepflicht zu beachten (z.B. wenn ein Arzt vermutet, dass der Patient über seinen Drogenkonsum lügt, darf er nicht einfach die Angehörigen fragen).
Eine Anamnese ist keine Untersuchung sondern lediglich die Befragung und das Gespräch mit dem Patienten.
Sinn einer ausführlichen Anamnese bei nicht klarer Grunderkrankung ist die Einschränkung möglicher
Erkrankungen mit diesen oder ähnlichen Symptomen (Differentialdiagnosen) auf eine überschaubare Anzahl
(Leitsymptome), um nach der nun folgenden Diagnostik eine definitive Diagnose
stellen zu können.
Häufige Fragen bei der Anamnese sind:
Seit wann haben Sie welche Beschwerden?
Wann treten diese auf?
Wie begannen die Beschwerden? Hatten Sie einen Unfall?
Welche sonstigen Vorerkrankungen haben Sie?
Welche Medikamente nehmen Sie ein?
Körperliche Untersuchung
Die Körperliche (oder auch klinische) Untersuchung beschreibt die ärztliche Untersuchung eines Patienten
mit den eigenen Sinnen
und einfachen Hilfsmitteln. Sie wird als unverzichtbare Grundlage der Diagnostik
angesehen und beinhaltet u.a.
Das Betrachten (Inspektion)
Abtasten (Palpation)
Beklopfen (Perkussion)
Abhören (Auskultation)
Geruchswahrnehmung (z. B. Alkohol, Harnstoff, Aceton etc. in der Atemluft)
Für orthopädische Erkrankungen ist insbesondere der Bewegungsapparat einer gründlichen körperlichen
Untersuchung zugänglich.
Diese besteht neben den klassischen oben genannten Sinneswahrnehmungen des
Arztes vor allem aus allgemeinen und speziellen Funktionstests.
Allgemeine Funktionstests stellen z.B. die deskriptive Protokollierung von Bewegungsausmaßen in allen
drei Ebenen nach der sogenannten Neutral-Null-Methode dar. Meistens stellen diese Funktionen komplexe
Bewegungsmuster dar, die aus einer Vielzahl von verschiedenen Muskelgruppen gebildet werden. Sie eignen
sich daher nur für eine orientierende Übersicht des Bewegungsapparates. Mittels spezieller Funktionstests
können gezielte Körperabschnitte oder gar Muskeln auf die korrekte Versehrtheit hin überprüft werden.
Hierunter fällt
auch die orientierende neurologische Untersuchung zur Überprüfung der Nerven mittels
Reflexhammer etc.
Apparative Untersuchungen
Für spezielle Fragestellungen können zum Teil technisch unterschiedlich aufwendige Untersuchungen notwendig werden, z. B.: Röntgen, CT, MRT, Ultraschall (Sonographie), Skelettszintigraphie.
Der Einsatz sollte streng nach medizinischem Nutzen, potenzieller Patientengefährdung und Kosten erfolgen.