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Orthopädische Privatpraxis
Dr. med. Eduard Chen
Berliner Platz 6
61476 Kronberg
Tel: 06173 – 60 11 70
Fax: 06173 – 60 11 79

Anamnese

Die Anamnese (griechisch: „Erinnerung") ist das In-Worte-Bringen
von Vergangenem.

In der Therapeutik ist Anamnese die Erhebung der medizinischen
Vorgeschichte, der Krankheitsentwicklung und der aktuellen Be-
findlichkeit eines Patienten. Zur Vorgeschichte gehören unter
anderem auch die Familienanamnese und eine Beschreibung der
gegenwärtigen Lebenssituation des Patienten.

Eine Anamnese ist keine Untersuchung sondern lediglich die
Befragung und das Gespräch mit dem Patienten oder Klienten,
allerdings auch noch weiter eingeschränkt, da sie z. B. kein
therapeutisches Anliegen hat sondern lediglich der Bestands-
aufnahme dient. Eine weitere Beschäftigung mit einem Patien-
ten kann nun durch weitere Maßnahmen geschehen: Inspektion,
Palpation, Perkussion (Medizin), Auskultation sowie einer
umfassenden körperlichen Untersuchung auch mit Hilfsmitteln.
Diese Methoden sind dann je nach Fachgebiet unterschiedlich.
Sinn einer ausführlichen Anamnese bei nicht klarer Grundekran-
kung ist die Einschränkung möglicher Erkrankungen mit diesen
oder ähnlichen Symptomen (Differentialdiagnosen) auf eine
überschaubare Anzahl (Leitsymptome), um nach der nun folgen-
den Diagnostik eine definitive Diagnose stellen zu können.

Bei der Anamnese werden Fragen ähnlich diesen gestellt:
- Welche Beschwerden haben Sie?
- Wie lange haben Sie diese Beschwerden?
- Haben die Beschwerden zugenommen?
- Welche sonstigen Vorerkrankungen haben Sie?
- Welche Medikamente nehmen Sie ein?

Man unterscheidet somatische, psychische und soziale Anamnese,
die jeweils in ihrer Gesamtheit gesehen werden müssen.

Neben der Eigenanamnese, welche die Erinnerung des Klienten
beschreibt, gibt es auch die Fremdanamnese, bei welcher Ange-
hörige befragt werden, z. B. bei Erinnerungsverlust, Bewusst-
losigkeit, Stupor, oder wenn die Darstellung des Patienten
verfälscht ist (insbesondere bei psychischen Leiden). Hierbei
ist jedoch die Schweigepflicht zu beachten. (z. B.: Wenn ein Arzt
vermutet, dass der Patient über seinen Drogenkonsum lügt, darf
er nicht einfach die Angehörigen fragen)

Praxis